Das Kuttenberger Dekret
Das Kuttenberger Dekret war ein Erlass König Wenzels IV., mit dem der böhmischen akademischen Gemeinde die entscheidende Stimme in Angelegenheiten der Karlsuniversität eingeräumt wurde.
Die Lehre John Wyclifs gewann in den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts insbesondere durch das Wirken des Universitätsmagisters Johannes Hus stark an Popularität. Dies führte zu zahlreichen Kontroversen mit den deutschen Magistern und Professoren, die Wyclif entschieden ablehnten. Die Situation führte im Jahr 1408 schließlich dazu, dass sich Hieronymus von Prag, ein Freund Hussens, an König Wenzel IV. wandte, der zur Überraschung der Magister einen radikalen Schritt wagte (wobei er gleichfalls darüber erzürnt war, dass die ausländischen Magister seine Bitte um Neutralität hinsichtlich des zur der Zeit gerade verlaufenden päpstlichen Schismas
missachtet hatten). Ursprünglich waren die Stimmrechte an der Universität so geregelt, dass jedes Volk (Polen, Bayern, Sachsen und Böhmen) jeweils eine Stimme hatte. Der König nahm hier eine radikale Änderung vor und gab den Böhmen drei Stimmen, während die verbleibenden Völker lediglich eine Stimme erhielten. Dieses Dekret wurde am 18.1. 1409 in Kuttenberg erlassen. In direkter Reaktion auf diese Willkür verließen die meisten ausländischen Magister und Studenten die Universität. Der Weggang von ungefähr 70% der gesamten Universitätsgemeinde hatte einen vorübergehenden Niedergang der Qualität der Karlsuniversität zur Folge. Eine weitere Folge war jedoch, dass Johannes Hus an der Universität in seiner Lehre fortfahren konnte. So verbreitete sich die Lehre Wyclifs weiter, was später zu den Hussitenkriegen führte.